05.01.2021
Ab dem 1. Januar gelten neue Vertragsbestimmungen für bestimmte Arbeiten
Ein Zahler oder eine natürliche Person ist verpflichtet, der Sozialversicherungsanstalt Unterlagen über die abgeschlossenen Arbeiten im Rahmen eines Vertrags für bestimmte Arbeiten vorzulegen und vorzulegen.
Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Verträge für bestimmte Arbeiten:
- mit Ihrem eigenen Mitarbeiter abgeschlossen,
- zum Nutzen des eigenen Arbeitgebers durchgeführt, aber mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen,
abgeschlossen mit Personen, die ein Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen führen, die in den Bereich ihrer Tätigkeit fallen.
Verträge, die ab dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, müssen im neuen RUD-Formular (Vertragsbenachrichtigung) eingegeben werden
über die Arbeit). Anschließend sollte das Formular innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrags für bestimmte Arbeiten bei ZUS eingereicht werden. Dies kann elektronisch über die Electronic Services Platform (PUE) von ZUS erfolgen. Für jeden Auftragnehmer der Arbeit muss ein separates RUD-Formular eingereicht werden. Ein RUD-Formular kann maximal 10 Verträge enthalten, die mit einem Auftragnehmer abgeschlossen wurden.