Erklärung zur Verfügbarkeit
Digitale Verfügbarkeit:
Die Bezirksverwaltung in Piła verpflichtet sich, ihre Website https://biznes.powiat.pila.pl gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und dem Furchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung eines Musters für die Erklärung zur Zugänglichkeit gemäß der Richtlinie (EU) 201/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobile Anwendngen öffentlicher Stellen.
Veröffentlichung der Website https://biznes.powiat.pila.pl: 2016-11-07
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2020-02-03
Datum der Erklärung über die Verfügbarkeit: 2020-03-27, Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von einer öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Datum der Überprüfung der Verfügbarkeitserklärung: 2022-03-03
Verantwortlich für die digitale Zugänglichkeit der Website ist die Fakultät für Informatik
Die Seite wird laufend aktualisiert.
Konformitätsstatus:
Die Website entspricht teilweise den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten im Bereich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Anhang zum Gesetz vom 4. April 2019, Pos. 848), aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten:
- ausgewählte Anhänge (PDF- Dateien) sind nicht digital verfügbar – gescannt,
- einige Grafiken, grafische Elemente oder Menüs keinen Textinhalt enthalten, der von behindertengerechten Programmen gelesen werden kann,
- Teile der Videoaufzeichnung enthalten keine Transkription und Unterschrift der Redner.
Kreisverwaltung in Pila unternimmt alle Anstrengungen, um die auf der Website festgestellten Barrieren laufend zu beseitigen. Es ist uns wichtig dass jeder Nutzer uneingeschränkten Zugriff auf die Inhalte hat und die Website den International Guidelines for Web Accessibility 2.1 (WCAG 2.1) entspricht.
Im Menü „ Startseite / Hauptinformationen” finden Sie die Anschriften der Institutionen.
Informationen für behinderte Nutzer
- Benutzer, die nur die Tastatur verwenden, können sich frei auf der Website bewegen,
- Ein Teil der Anhänge zu Informationen, Beschlüssen und Verfügungren ist in einer lesbaren PDF-Datei gespeichert, und die Verweise geben das Format und die Größe der Datei an.
- Tabellen enthalten eine Kopfzeile und einen Tabellentitel.
- Die Seite hat eine Suchmaschine.
- Passender Kontrast zwischen Text und Hintergrund wurde sichergestellt. Dadurch sind die auf der Website eingebetteten Inhalte auch für Sehbehinderte lesbar.
- Personen die Texte auf der Website veröffentlichen, bemühen sich, diese verständlich zu machen und in einer Weise zu formatieren, die den Regeln der Barrierefreiheit entspricht.
Nützliche Links :
- NVDA - Bildschirmelser
- Narrator MS Edge
- Microsoft Edge – Read Aloud
- Google Chrome – Natural Reader
- Firefox – Read Aloud
Architektonische Zugänglichkeit
Das Gebäude der Bezirksverwaltung befindet sich in Pila an der al. Niepodległości 33/35 und wurde für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen angepasst:
- geeignete Kennzeichnung,
- Beseitigung architektonischer Barrieren,
- Beseitigung von Verkehrsinddernissen,
- Ermöglichung des Zugangs zu Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Insbesondere wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Gebäude „A”
- In das Gebäude „A” ( Markierung auf dem Gebäude sichtbar ) führen von al. Niepodległości 33/35 zwei Eingänge- der Haupteingang- )Nr. I) und der Eingang zur Abteilung für Kommunikation – (Nr. II),
- An den Treppen zu den beiden Eingängen des Gebäudes „A” befinden sich Rollstuhlzugänge mit Handläufen. Die Zufahrten haben eine sichtbare Markierung an der Gebäudewand,
- Der Informationspunkt befindet sich auf der linken Seite des Haupteingangs (I),
- Das Gebäude hat keine Sicherheitstore,
- Zwei Stufen führen zum Erdgeschoss des Gebäudes. Auf der rechten Seite des Eingangs (innerhalb des Gebäudes) befindet sich eine Einfahrt für Rollstühle,
- Vor dem Gebäude „A” sind 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen blau markiert. Alle Parkplätze sind kostenlos
- Am Haupteingang ( Nr.I) des Gebäudes „A” wurde eine automatisch öffnede Tür installiert, die einen kollisionsfreien Zugang zum Gebäude ermöglicht.
- Am Eingang ( Nr II ) des Gebäudes „A” wurde ebenfalls eine Tür installiert, die sich automatisch öffnet, sobald eine speziell gekennzeichnete Taste gedrückt wird, um einen kollisionsfreien Zugang zum Gebäude zu ermöglichen.
- Für Menschen mit Behinderungen wurde ein Aufzug eingerichtet.
- Winda posiada sygnalizację dźwiękową z pełnymi komunikatami głosowymi określającymi kierunek jazdy windy, otwarcie/zamknięcie drzwi, kondygnację, na której zatrzymała się winda oraz wskazaniem wydziałów jakie znajdują się na danym piętrze. Przyciski do obsługi windy posiadają oznaczenie w alfabecie brajla.
- Im Gebäude „A” umfasst der Zugang für Rollstuhlfahrer das Erdgeschoss sowie die 1., 2. Und 3. Etage. In de vierte Etage führt eine Treppe- kein Zugang für Rollstuhlfahrer,
- Im Erdgeschoss des Gebäudes wurde ein Badezimmer fur die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst.
- Es gibt eine Inuktionsschleife im Gebäude,
- Nutzung von Gebaedendolmetschern nach vorheriger Anmeldung
- Es ist nicht verboten, das Gebäudes mit einen Begleithund zu betreten.
Gebäude „B”
- Der Eingang zum Gebäude „B” erfolgt das Gebäudes „A”. Fur Behinderte ist das Erdgeschoss zugänglich, während die 1. Etage über eine Treppe erreichbar ist.
- Eine behindertengerechte Toillete befindet sich im Gebäudes „A” im Erdgeschoss.
Gebäude „C”
- Zum Gebäude „C” führen zwei Eingange von al. Niepodległości.
- Zum Haupteingang führt eine Auffahrt, die behindertengerechten Zugang zum Gebäude ermöglicht. Dieser Eingang befindet sich im Erdgeschoss.
- Zum „Seiteneingang” führt eine Treppe. Dieser Eingang befindet sich im Erdgeschoss.
- Das Gebäudes hat fünf Stockwerke.
- Das Gebäude verfügt über 2 Aufzüge (ohne Schallzeichen).
- Im Erdgeschoss des Gebäudes wurde das Badezimmer an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst.
- Vor dem Gebäudes „C” sind 2 Parkplätze fur Behinderte ausgeschildert.
- Es ist nicht verboten, das Gebäude mit einem Begleithund zu betreten.
Zusätzliche Informationen
Antrags – und Beschwerdeverfahren
Jede Person hat das Recht, die Verfügbarkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder Teils davon zu verlangen. Się können auch verlangen, dass Informationen über eine alternative Zugriffsmethode freigegeben werden, z.B. durch Lesen eines nicht digital zugänglichen Dokuments, durch Beschreiben des Inhalts eines Videos ohne Audiodeskription usw. Der Antrag sollte Angaben zur Person, die den Antrag stellt, sowie Angaben zu der Wesite oder mobilen Anwendung enthalten, auf die sich der Antrag bezieht, und wie er kontaktiert werden kann. Meldet der Antragsteller, dass er Informationen über eine alternative Zugangsmethode erhalten möchte, so sollte er auch angeben, auf welche Weise er die Informationen übermittlen möchte. Die öffentliche Stelle sollte dem Ersuchen unverzuglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Aufforderung nachkommen. Sobald das oben genannte Verfahren abgeschlossen ist, kann auch ein Antrag an den Bürgerbeautragten gerichtet werden.
Büro des Bürgerbeautragten
al. Solidarności 77
00-090 Warszawa
Telefon (22) 551 77 00
e-mail: biurorzecznika@brpo.gov.pl
Feedback und Kontaktdaten
Alle Probleme im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit, Anfragen zur Bereitstellung nicht verfügbaren Informationen oder Beschwerden über mangelnde Zugänglichkeit können an folgende Stellen gerichtet werden
- persönlich – am Sitz der Stadtverwaltung (Allgemeines Buro -Erdgeschoss),
- schriftlich per Post – Bezirksbürgermeisterschaft – Landratsamt, al. Niepodległości 33/35, 64-920 Piła,
- per E-mail an: dostepnosc@powiat.pila.pl,
- telefonisch: 67 210 94 77,
- per fax: 67 210 93 29,
- an die E-Mail-Adresse des Postfachs:/13gmam5t1v/SkrytkaESP
Wenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Website haben, kontaktieren Się uns bitte. Ihr Ansprechpartner ist Maciej Dembiński:
MITTEILUNG 1 - die Möglichkeit, mit einen Begleithund einzutreten (pdf, 79 Kb)
MITTEILUNG 2 - Induktionsschleife (pdf, 79 Kb)
MITTEILUNG 3 - Gebärdensprache Übersetzer (pdf, 126 Kb)
MITTEILUNG 4 - Aktionsplan zur Verbesserung der Zugänglichkeit fur Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der Kreisverwaltung Pila fur die Jahre 2022-2024 (pdf, 201 Kb)